Die Stadt Frankenthal hat die Möglichkeit, das bestehende Gewerbegebiet “Am Römig” zu erweitern
Beschreibung über das Vorhaben/ Hintergrundwissen
Das Industriegebiet „Am Römig“ im Flächennutzungsplan
Das Industrie- und Gewerbegebiet „Am Römig“ ist eine erfolgreiche Gewerbegebietsentwicklung und Firmenansiedlung in der Stadt Frankenthal. Bislang wurden die Abschnitte 1-3 mit einer Grundfläche von etwa 30 Hektar realisiert und dabei über 2.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Nun erfolgt die Realisierung des vierten Abschnittes; die Erweiterungsfläche hat eine Größe von etwa 20 Hektar.
Die Stadt Frankenthal weist das Industriegebiet „Am Römig“ mit einer Gesamtfläche von etwa 50 Hektar im Flächennutzungsplan bereits seit geraumer Zeit als Industriegebiet aus. Im einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ist das Gebiet zudem als regional bedeutsames Vorranggebiet für „Industrie und Logistik“ festgelegt.
Die bisherige Entwicklung des Industriegebietes „Am Römig“
Mit der Umsiedlung des Unternehmens Kartoffel Kuhn aus Mannheim nach Frankenthal startete im Jahr 2005 der 1. Abschnitt der Umsetzung des Industriegebietes „Am Römig“.
In weiterer Folge wurde im Jahr 2016 der Entwicklungsabschnitt 2 durch VGP N.V., einem der renommiertesten Entwickler, Betreiber und Eigentümer von qualitativ hochwertigen europäischen Logistik- und Gewerbeimmobilien realisiert und Amazon mit einem High-Tech-Fulfillment-Standort mit ca. 2.000 Arbeitsplätzen für Frankenthal und die gesamte Region angesiedelt. Im Jahr 2018 wurde der Entwicklungsabschnitt 3 durch BASF realisiert.
Die zukünftige Erweiterungsplanung des Industriegebietes: Letzter Entwicklungsabschnitt 4
Die Stadt Frankenthal möchte den Industrie- und Gewerbestandort Frankenthal langfristig stärken und diversifizieren, und neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmequellen erschließen. Im Entwicklungsabschnitt 4 sollen attraktive Nutzeransiedlungen sichergestellt werden. Die Stadt wird sich dazu vom Vorhabenträger der Entwicklung per öffentlich-rechtlichem städtebaulichen Vertrag ein Mitspracherecht auf die Auswahl der wesentlichen Nutzer einräumen lassen.
Die Nutzung des Entwicklungsabschnitt 4 soll für vielfältige Unternehmen ausgewiesen werden - analog zu den drei bereits erschlossenen und bebauten Teilflächen des Industriegebiets „Am Römig“. Hierzu zählen Unternehmen, die aus dem Bereich der Leichtindustrie kommen, unter anderem Fertigung, Veredelung bzw. Weiterverarbeitung von Produkten sowie Service- und Dienstleistungsbetriebe unterschiedlichster Branchen.
Der Bebauungsplan soll dahingehend gestaltet werden, dass sich die maximale Gebäudehöhe an den bisherigen Nutzern und an den städtebaulichen Konzepten der Abschnitte 1-3 orientiert, so dass sich ein harmonisches Gesamterscheinungsbild ergibt.
Der Abschnitt 4 wird umfassend landschaftlich in Richtung Süden, Osten und Norden eingebunden. In Richtung Norden werden ergänzend zur unmittelbaren Eingrünung zwei linienförmige Ausgleichsflächen zur Gliederung der Feldflur angelegt.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt von Süden aus über die Straße „Am Römig“. Die Ausfahrt aus dem Gelände liegt zwischen den Entwicklungsabschnitten 1 und 3, die Straße ist nach Westen an den Wendehammer am Ende der Straße „Am Römig“ angebunden - siehe folgende Abbildung:
Fragen und Antworten zu Voruntersuchungen
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„Warum sollte das Industriegebiet „Am Römig“ erweitert werden?“
Für die Stadt Frankenthal bietet die Entwicklung des Industriegebiets „Am Römig“ die Möglichkeit, neue Unternehmen anzusiedeln. Für die Stadt Frankenthal ist es langfristig wichtig, ihre Gewerbesteuereinnahmen zu erhöhen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und dadurch ihre wirtschaftliche Entwicklung zu stärken.
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„Wie viele neue Arbeitsplätze werden erwartet?“
Das Unternehmen VGP schafft standortabhängig durchschnittlich 69 Arbeitsplätze auf 10.000 m² Gewerbe-/ Industriehallenfläche. Somit wird in Hinblick auf die derzeitige Planung von bis zu 700 neuen Arbeitsplätzen ausgegangen. Diese Zahl ist selbstverständlich abhängig von der Auswahl der Unternehmen, welche die Stadt mitbestimmen wird.
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Entsteht durch die Realisierung des 4. Abschnittes ein erhöhtes Verkaufsaufkommen oder gar ein Verkehrschaos?
Aufgrund der allgemeinen überörtlich prognostizierten Verkehrszunahme bis zum Jahr 2035 sowie des voraussichtlichen Verkehrsaufkommens durch den neu entstehenden Entwicklungsabschnitt 4 „Am Römig“ war eine detaillierte Überprüfung der Verkehrssituation notwendig. Bereits im Jahr 2022 wurde eine mit dem Landesbetrieb für Mobilität (LBM) abgestimmte verkehrstechnische Untersuchung einschließlich Verkehrszählungen an den wesentlichen Knotenpunkten erstellt. Hierbei wurden die vorhandenen Verkehre, also der Ist-Zustand, und die hinzukommenden Verkehre durch den neuen Bauabschnitt „Am Römig 4“ berücksichtigt. Ergänzend muss es die Auflagen der Interkommunalen Vereinbarung zwischen Frankenthal und Ludwigshafen aus dem Jahr 2015 einhalten. Das Verkehrsgutachten bestätigt, dass das gewählte Erschließungskonzept in der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur funktioniert. Es kommt zu dem Schluss, dass alle Verkehrsknotenpunkte ausreichend sind und die Auflagen der Interkommunalen Vereinbarung mit Ludwigshafen vollständig eingehalten werden. Auch die bisherigen Vorabstimmungen mit dem LBM verliefen positiv.
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„Gibt es an den verschiedenen Knotenpunkten in der Umgebung jetzt zukünftig immer Stau?“
Im speziellen wurde auch der Knotenpunkt L527/L524 (Am Peterhof) untersucht. Die hier durch den LBM in den nächsten Jahren ohnehin geplante Erweiterung und Ergänzung eines Radweges an diesem Knoten und dem Radweg einschließlich der Stellung einer Lichtsignalanlage (Ampel) führen zu einer sehr guten qualitativen Bewertung des Knotens. Sollte der Entwicklungsabschnitt 4 „Am Römig“ noch vor diesen durch das LBM durchgeführten Arbeiten starten, so muss bis zur Inbetriebnahme einer finalen Lösung eine temporäre Lichtsignalanlage aufgestellt werden, um die Verkehrsqualität dort auf einem guten Niveau zu behalten.
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„Da wird dann wieder viel gebaut und die Steuer wird woanders gezahlt, oder?“
Durch ihr Mitbestimmungsrecht hat die Stadt die Möglichkeit, die Nutzer mit auszuwählen und somit auch sicherzustellen, dass ein Gewerbesteueraufkommen für die Stadtkasse langfristig sichergestellt wird.
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„Darf man da überhaupt bauen – da liegen doch archäologische Funde im Boden?“
Im Frühjahr 2021 erfolgte als Vorbereitung für den Entwicklungsabschnitt 4 die detaillierte Abstimmung eines Baukonzeptes mit der übergeordneten “Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz“ (GDKE, Landesarchäologie) in Speyer. Da im Gebiet „Am Römig 4“ substanzielle archäologische Vorkommen existieren, soll eine Konservierung und Überdeckung des archäologischen Horizontes erfolgen. Dies wird durch ein 50 cm mächtiges vollflächiges Naturschotterpolster als Schutzschicht erreicht, welches in enger Abstimmung mit und unter Überwachung durch die Direktion Landesarchäologie eingebaut werden wird.
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„Die Felder stehen doch so schon ganz oft unter Wasser – kommt jetzt noch mehr Wasser dazu?“
Wie in den bisherigen Entwicklungsabschnitten soll das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zurückgehalten und zur Versickerung gebracht werden. Hierzu und aus statischen Gründen zwecks Überdeckung der archäologischen Schutzschicht ist eine weitere Erhöhung der Aufschüttungsdicke um etwa 2,50 Meter notwendig. Diese Schicht dient sowohl der Lastabtragung, da ja keine Tiefgründungen und in die Archäologieebene eindringenden Fundamente errichtet werden können, als auch der Unterbringung von Rohrgräben ohne Eingriff in die historisch wertvolle Ebene.
Durch diese Auffüllungen können auch Regenwasser-Versickerungsbecken ohne Überschneidung mit der Archäologieebene erstellt werden und funktionieren technisch einwandfrei. Die ansprechende landschaftsplanerische Einbettung der Auffüllungen wird durch geneigte und begrünte Böschungen am Nord- und Westrand des Entwicklungsabschnitts realisiert
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„Wie wird denn der Verlust der Grünflächen kompensiert?“ (zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit)
Nachhaltige grünordnerische und dem Klimaschutz zuträgliche Maßnahmen wie Dachflächenbegrünung und Fassadenbegrünung, und Überstellung von Verkehrs- und Stellplatzflächen mit Bäumen innerhalb der Entwicklungsflächen stellen ein Element des landespflegerischen Ausgleiches für die Flächenversiegelungen dar. Das andere Element sind die darüber hinaus notwendigen externen Ausgleichsflächen, welche in im unmittelbaren Umkreis des Industrie- und Gewerbegebietes liegenden Feldflächen vorgesehen sind. Damit kann der vollständige Ausgleich der geplanten Baumaßnahmen im Entwicklungsabschnitts 4 lokal kompensiert werden.
Der Vorhabenträger hat zudem die Errichtung der Immobilien mindestens im DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen ) Standard Gold zugesichert. Die Dachflächen werden flächenmaximierend mit PV-Anlagen versehen.
„Wie geht es weiter? Kurzbeschreibung des Bebauungsplanverfahrens“
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren wurde am 17. April 2024 vom Stadtrat gefasst. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen, nachdem diese zuvor im Ältestenrat und im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt und vorberaten wurden. Somit können als nächsten Schritt im Bebauungsplanverfahren die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt werden. Dazu erfolgt zunächst die öffentliche Bekanntmachung, in der die BürgerInnen erfahren, wie und wann Sie eine Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren abgeben können.
„Was bedeutet ein Aufstellungsbeschluss?”
Durch den Aufstellungsbeschluss bekundet der Stadtrat den Willen, in das Verfahren für einen Bebauungsplan einzusteigen. Es ist der Startschuss, um mit der Arbeit zu beginnen. Das Verfahren selbst beinhaltet alle notwendigen Gutachten zum Thema Verkehr, Umwelt, Baugrund, Artenschutz und vieles mehr. Es ist zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Insgesamt finden zwei Beteiligungsrunden statt: Ob Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange – jeder hat die Möglichkeit, sich zu den Planungen äußern.
Im Bebauungsplanverfahren werden alle Belange (Verkehr, Umwelt, Klimaschutz, Lärm, etc.) berücksichtigt und abgewogen.
Die Dauer des Bebauungsplanverfahrens kann ca. 12 bis 18 Monate betragen. Das Verfahren wird mit dem sogenannten Satzungsbeschluss abgeschlossen. Dieser wird in etwa bis zum 2. Quartal 2025 erwartet.
Erst im Anschluss an diese “Baurechtsschaffung” kann eine Baugenehmigung erteilt und mit den Bauarbeiten begonnen werden.